Ratgeber · Reform 2027

Das Altersvorsorgedepot: Was sich 2027 für Ihre Vorsorge ändert.

Zum 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente ab. Gefördert wird künftig auch das Sparen in Fonds und ETFs, ohne Beitragsgarantie, dafür mit höheren Renditechancen. Und erstmals sind Selbstständige dabei.

Diese Seite erklärt, was im Gesetz steht: welche Zulagen es gibt, wer sie bekommt, was mit bestehenden Riester-Verträgen passiert, und was Sie sinnvollerweise schon vor dem Start klären. Verkauft wird hier nichts; unterschreiben lässt sich vor 2027 ohnehin nichts.

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Was sich ändert

Fünf Dinge sind wirklich neu.

Riester war teuer und unbeweglich: Die Beitragsgarantie zwang die Anbieter in festverzinsliche Papiere, für Rendite blieb kaum Raum. Genau dort setzt die Reform an.

Förderung ohne Garantiezwang

Erstmals wird auch das Sparen in Fonds und ETFs gefördert. Ohne Garantie tragen Sie das Kursrisiko selbst, dafür gehört Ihnen die Rendite allein. Wer Sicherheit will, wählt ein Garantieprodukt mit 100 % oder neu 80 % Beitragserhaltung.

Mehr Zulage, einfacher gerechnet

Statt starrer 175 € gibt es 50 Cent je gespartem Euro, bis zu 540 € Grundzulage. Je Kind kommen bis zu 300 € dazu, voll schon ab 25 € Sparbeitrag im Monat.

Kostendeckel

Jeder Anbieter muss ein Standarddepot führen: voreingestellt, automatisch umgeschichtet vor dem Rentenbeginn, und höchstens 1,0 % Effektivkosten im Jahr. Viele Riester-Verträge lagen deutlich darüber.

Selbstständige sind dabeiWer Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder freiem Beruf hat und eine Steuererklärung abgibt, wird künftig gefördert, ebenso Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Bei Riester war beides praktisch ausgeschlossen.
Flexiblere AuszahlungLebenslange Rente, befristeter Auszahlungsplan (mindestens bis 85) oder beides. Zu Beginn dürfen bis zu 30 % auf einen Schlag entnommen werden, ohne die Förderung zu gefährden.

Stand: 13. Juli 2026, ohne Gewähr.

Quellen

Bundesfinanzministerium, FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (Zulagen, Standarddepot, Garantiestufen, förderberechtigter Personenkreis); Bundesregierung, „Private Altersvorsorge wird attraktiver“, 1. Juni 2026; Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge, BGBl. 2026 I Nr. 156.

Förder-Rechner

Was der Staat bei Ihnen dazulegt.

Drei Angaben genügen. Der Rechner ermittelt Ihre Zulagen nach den Regeln, die ab 2027 gelten, die Zahlen stehen so im Gesetz. Ob darüber hinaus ein Steuervorteil entsteht, hängt am Einkommen; das lässt sich darunter aufklappen. Alles läuft allein in Ihrem Browser; es werden keine Daten übertragen.

Ihre Angaben

Der Beruf spielt für die Zulage keine Rolle

Angestellte, Beamte und, neu ab 2027, Selbstständige mit Steuererklärung bekommen dieselbe Förderung. Der Rechner setzt einen eigenen Förderanspruch voraus. Wer keinen hat, bekommt keine Zulage: wen das betrifft, steht in der FAQ.

€ / Jahr

Entspricht 30 € im Monat.

Je Kind bis zu 300 € Zulage im Jahr, voll ab 300 € Eigenbeitrag.

Unter 25 gibt es einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus.

Auf die ersten 360 € im Jahr gibt der Staat 50 Cent je Euro, die beste Förderquote, die das Gesetz kennt. Wer Kinder hat, holt hier bereits die volle Kinderzulage ab.

Steuervorteil mitrechnen optional

Zulagen bekommt jeder gleich. Ob darüber hinaus ein Steuervorteil entsteht, hängt an Ihrem Einkommen, für Selbstständige und Gutverdiener macht er oft die halbe Förderung aus.

€ / Jahr

Steht im letzten Steuerbescheid; grob: Bruttojahreslohn minus rund ein Fünftel.

Beim Splitting bitte das gemeinsame Einkommen eintragen, der Steuersatz fällt dann niedriger aus.

Ihre Förderung im Jahr

Zulagen, ohne Steuervorteil

  • Grundzulage
  • Kinderzulage
  • Berufseinsteigerbonus
  • Zusätzlicher Steuervorteil
  • Ihr Eigenbeitrag
Von jedem Euro, der auf Ihrem Vertrag landet, kommt ein Teil vom Staat.

Die Zahl steht. Offen bleibt, was sie für Ihren bestehenden Vertrag bedeutet, und ob ein Wechsel 2027 überhaupt in Frage kommt.

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Und bis zum Rentenbeginn? Modellrechnung
Altersvorsorgedepot angenommen: 4 % im Jahr nach Kosten. Ohne Garantie, Kursverluste sind möglich.
Garantieprodukt angenommen: 1,5 % im Jahr nach Kosten. Die Garantie kostet Rendite.

Unverbindliche Orientierung, keine Beratung und keine Förderzusage. Der Rechner bildet die Regeln des Altersvorsorgereformgesetzes ab, Stand: 13. Juli 2026, ohne Gewähr.

Rechenannahmen und Quellen

Grundzulage 50 Cent je Euro bis 360 € Eigenbeitrag, darüber 25 Cent je Euro bis 1.800 €; Kinderzulage 1 € je Euro bis 300 € je Kind; Berufseinsteigerbonus 200 € einmalig bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag; Mindesteigenbeitrag 120 € im Jahr. Anders als bei Riester gibt es keinen einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrag mehr (früher 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens); die Zulage hängt allein an Ihrem Sparbetrag. Den Steuervorteil schätzen wir mit einem Vergleich, der Günstigerprüfung: einmal die Einkommensteuer mit Abzug Ihrer geförderten Beiträge, einmal ohne, jeweils nach dem Steuertarif 2026 (§ 32a EStG, Grund- oder Splittingtarif je nach Auswahl). Vom Unterschied wird der Zulagenanspruch abgezogen. Dabei wird angenommen, dass Eigenbeiträge bis 1.800 € zuzüglich der Zulagen abziehbar sind, die endgültige Auslegung dieser Grenze bleibt abzuwarten; fällt sie enger aus, ist Ihr Steuervorteil geringer als hier gezeigt. Ihr tatsächlicher Vorteil hängt zudem von Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und weiteren Sonderausgaben ab und wird vom Finanzamt ermittelt. Ohne eigenen Förderanspruch entfallen Zulage und Sonderausgabenabzug. Quellen: Bundesfinanzministerium, § 32a EStG.

Wer profitiert, und wer nicht

Die Reform ist nicht für alle gleich viel wert.

Am meisten holen Familien und Geringverdiener heraus, weil die Zulage prozentual am schwersten wiegt. Für Gutverdiener ist der Deckel von 1.800 € gefördertem Eigenbeitrag schnell erreicht, das Depot ergänzt dort eine Strategie. Es ersetzt sie nicht.

Für Sie lohnt der Blick besonders

Weil Sie neu dazukommen oder überdurchschnittlich gefördert werden.

  • Familien mit Kindern. Je Kind bis zu 300 € im Jahr, und das schon ab 25 € Sparbeitrag im Monat. Bei zwei Kindern kann die Förderung den Eigenbeitrag übersteigen.
  • Selbstständige und Freiberufler mit Steuererklärung. Erstmals mit eigenem Förderanspruch, bei Riester hatten sie ihn in aller Regel nicht.
  • Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke, Ärztinnen, Anwälte, Architektinnen, auch im Angestelltenverhältnis.
  • Berufseinsteiger unter 25. Einmalig 200 € extra, und dreißig bis vierzig Jahre, in denen der Zinseszins arbeiten kann.
  • Wer kleine Beträge spart. Die ersten 360 € im Jahr werden mit 50 Cent je Euro gefördert, die höchste Quote, die das Gesetz kennt.

Hier bringt sie wenig oder nichts

Ehrlich gesagt: Für diese Gruppen ändert die Reform kaum etwas.

  • Ohne eigenen Förderanspruch bleiben unter anderem freiwillig gesetzlich Versicherte ohne eigenen Förderanspruch und Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Ehepartner können die Zulage aber über den Partner bekommen.
  • Wer deutlich mehr sparen kann. Über 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr steigt die Zulage nicht mehr. Einzahlen dürfen Sie bis 6.840 €, gefördert wird der Rest nicht.
  • Wer kurz vor der Rente steht. Ohne Garantie und mit wenigen Jahren Laufzeit ist ein Aktiendepot das falsche Werkzeug. Hier zählen andere Hebel.
  • Wer Kursschwankungen nicht aushält. Das Depot kennt keine Beitragsgarantie. Wer nachts nicht schlafen kann, wenn es 30 % nach unten geht, ist mit einem Garantieprodukt besser bedient, und das ist keine Schwäche, sondern eine Information über Sie.
  • Wer die Arbeitskraft noch nicht abgesichert hat. Vorsorge fürs Alter nützt wenig, wenn das Einkommen morgen wegbricht. Die Reihenfolge nach DIN 77230 ist hier eindeutig.
Lukas John, Finanzplaner (IHK) in Fürth
„Die Reform ist eine gute Nachricht, und für die allermeisten lohnt sich das Altersvorsorgedepot. Wie viel es für Sie herausholt, hängt von Ihrer Situation ab, deshalb rechne ich es lieber einmal gemeinsam mit Ihnen durch, statt Pauschalversprechen zu machen.“
Lukas John Finanzplaner (IHK) · seit 2020 selbstständig in der Beratung · Fürth und Umgebung · neutrale Analyse nach DIN 77230

Stand: 13. Juli 2026, ohne Gewähr.

Quelle zum förderberechtigten Personenkreis

Bundesfinanzministerium, FAQ „Bin ich förderberechtigt?“.

Altersvorsorgedepot vs. Riester

Was anders ist, Zeile für Zeile.

Der Vergleich gilt für Neuverträge. Ihr bestehender Riester-Vertrag läuft nach den alten Regeln weiter, solange Sie nichts anderes erklären.

  Riester (bis Ende 2026) Altersvorsorgedepot (ab 2027)
Grundzulage 175 € im Jahr, gleich viel, ob Sie wenig oder viel sparen (sofern der Mindesteigenbeitrag erfüllt war) 50 Cent je Euro bis 360 € Eigenbeitrag, darüber 25 Cent je Euro bis 1.800 €, bis zu 540 €
Mindestbeitrag für die volle Zulage 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, abzüglich der Zulagen, mindestens aber 60 €, wer weniger einzahlte, dem wurde die Zulage anteilig gekürzt. Die Zulage hing damit am Einkommen. 120 € im Jahr, also 10 € im Monat. Fertig. Die Prozentrechnung entfällt, die Zulage hängt nicht mehr am Einkommen, sondern allein an dem, was Sie sparen.
Kinderzulage 185 € je Kind (geboren vor 2008), 300 € je Kind (ab 2008) 1 € je gespartem Euro, bis 300 € je Kind, voll ab 25 € Sparbeitrag im Monat
Junge Sparer Einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 € (unter 25) Bleibt: 200 € einmalig bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag
Geförderter Höchstbetrag 2.100 € im Jahr (Eigenbeiträge und Zulagen zusammen) 1.800 € Eigenbeitrag; einzahlen dürfen Sie bis 6.840 €
Anlage Beitragsgarantie zwingend, dadurch überwiegend festverzinslich Fonds und ETFs möglich, Garantie freiwillig: 0 %, 80 % oder 100 %
Kosten Kein gesetzlicher Deckel; viele Verträge waren teuer Standarddepot: Effektivkosten höchstens 1,0 % im Jahr
Förderberechtigt Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte; Selbstständige praktisch nicht Zusätzlich Selbstständige mit Steuererklärung und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke
Auszahlung Lebenslange Rente; bis zu 30 % Einmalauszahlung zu Beginn Lebenslange Rente oder befristeter Auszahlungsplan (mindestens bis 85) oder beides; bis zu 30 % Einmalauszahlung
Steuer Nachgelagert: Auszahlung wird mit dem persönlichen Satz versteuert Unverändert nachgelagert, Erträge in der Ansparphase bleiben steuerfrei

Stand: 13. Juli 2026, ohne Gewähr.

Quellen

Bundesfinanzministerium, FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge; Bundesregierung, 1. Juni 2026. Riester-Werte: bisherige Regelung nach Abschnitt XI EStG.

Die Tabelle beantwortet nicht Ihre Frage.

Sie beantwortet, was im Gesetz steht. Ob ein Wechsel für Sie günstiger ist, hängt an den Kosten und Garantien Ihres konkreten Vertrags. Das lässt sich nur an Ihren Unterlagen entscheiden, nicht an einer Tabelle.

Vertrag prüfen lassen

Bestehende Verträge

Ihr Riester-Vertrag läuft weiter. Kündigen ist fast immer falsch.

Für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gilt Bestandsschutz. Es gibt keine automatische Umwandlung und keine Kündigung von Amts wegen. Ab 2027 lassen sich lediglich keine neuen Riester-Verträge mehr abschließen.

Sie haben damit vier Wege, und der erste ist, nichts zu tun. Das ist keine Faulheit, sondern für viele die richtige Entscheidung.

Weiterlaufen lassen

Vertrag und Förderung bleiben, wie sie sind. Sinnvoll, wenn Ihr Vertrag günstige Kosten oder eine hohe garantierte Verzinsung aus alten Zeiten hat, solche Garantien gibt es heute nicht mehr zu kaufen.

Beitragsfrei stellen

Sie zahlen nicht weiter ein, das Guthaben bleibt im Vertrag und die bisherige Förderung bleibt erhalten. Der ruhende Vertrag läuft bis zum Rentenbeginn weiter. Fast immer besser als kündigen.

In die neue Förderung wechseln

Zwei Varianten: nur die Fördersystematik wechseln (der Vertrag bleibt, Sie erklären es Ihrem Anbieter), oder das Guthaben in einen Neuvertrag übertragen. Ohne Rückzahlung der bisherigen Förderung, aber möglicherweise mit Kosten.

Und der vierte Weg: kündigen. Der kostet Sie Geld.
  • Bei einer Kündigung werden erhaltene Zulagen und Steuervorteile in der Regel zurückgefordert, die „schädliche Verwendung“. Was übrig bleibt, ist oft weniger, als Sie eingezahlt haben.
  • Wer nicht weiter einzahlen will, stellt den Vertrag beitragsfrei. Das erreicht dasselbe Ziel, ohne die Förderung zu verlieren.
  • Kündigen lohnt sich allenfalls bei außergewöhnlich schlechten Konditionen, und auch dann erst, nachdem gerechnet wurde.
Was steht in Ihrem Riester-Vertrag?

Für die Entscheidung brauche ich drei Dinge: den Vertrag, die letzte Standmitteilung und die Kostenaufstellung. Daran sieht man, ob sich der Wechsel rechnet, oder ob der alte Vertrag besser ist als sein Ruf.

Termin im Kalender wählen

Vor dem Start

Was Sie jetzt schon tun können, und was nicht.

Vor dem 1. Januar 2027 gibt es kein Altersvorsorgedepot zu unterschreiben. Wer Ihnen heute eines verkaufen will, verkauft Ihnen etwas anderes. Vorbereiten lässt sich trotzdem einiges, und wer vorbereitet ist, entscheidet im Januar in Ruhe statt unter Zeitdruck.

Riester-Vertrag heraussuchenVertrag, letzte Standmitteilung, Kostenaufstellung. Ohne diese drei Blätter lässt sich über einen Wechsel nicht seriös sprechen, mit ihnen dauert die Einschätzung eine halbe Stunde.
Förderberechtigung klärenBesonders als Selbstständiger: Der eigene Förderanspruch hängt an der Einkunftsart und daran, dass Sie eine Steuererklärung abgeben. Das lässt sich vorab prüfen.
Die eigene Lücke rechnenDie wichtigere Frage lautet nicht „welches Produkt“, sondern „wie viel“. Der Rentenlücken-Rechner auf der Altersvorsorge-Seite liefert die Zahl in zwei Minuten.
Was ehrlicherweise noch offen ist
  • Die Produkte gibt es noch nicht. Welche Anbieter welche Depots mit welchen Kosten auflegen, wird sich im zweiten Halbjahr 2026 zeigen. Erst dann lässt sich vergleichen, und erst dann ist ein Vergleich etwas wert.
  • Das staatlich organisierte Standarddepot ist noch nicht da. Das Gesetz erlaubt es, einen öffentlichen Träger damit zu beauftragen. Dafür braucht es eine Verordnung der Bundesregierung, die bislang nicht vorliegt.
  • Ob sich ein Wechsel rechnet, ist heute für niemanden pauschal zu beantworten. Es hängt an den Kosten des Altvertrags, an der Restlaufzeit und daran, wie viel Schwankung Sie tragen wollen. Wer das ohne Ihre Unterlagen beantwortet, rät.

Zeitplan

Vom Kabinettsbeschluss bis zum ersten Depot.

  1. 17. Dezember 2025 Das Kabinett beschließt die Reform Die Bundesregierung verabschiedet den Entwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge.
  2. 27. März 2026 Der Bundestag stimmt zu Das Altersvorsorgereformgesetz wird beschlossen, mit Änderungen gegenüber dem Kabinettsentwurf.
  3. 8. Mai 2026 Der Bundesrat stimmt zu Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Ende Mai 2026 tritt das Gesetz in Kraft.
  4. Jetzt, zweites Halbjahr 2026 Die Anbieter entwickeln die Produkte Depots und Garantieprodukte werden aufgelegt und beim Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert. Für Sie ist das die Zeit, den Bestand zu prüfen: Was haben Sie, was kostet es, was ist es wert?
  5. 1. Januar 2027 Das Altersvorsorgedepot startet Die neuen Produkte sind verfügbar, die neue Zulagensystematik gilt. Neue Riester-Verträge sind ab diesem Tag nicht mehr möglich; bestehende laufen geschützt weiter.

Stand: 13. Juli 2026, ohne Gewähr.

Quellen

Bundesregierung, „Private Altersvorsorge wird attraktiver“, 1. Juni 2026; Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge, BGBl. 2026 I Nr. 156.

Häufige Fragen

Was Kunden häufig zum Altersvorsorgedepot fragen.

Wie hoch ist die Förderung beim Altersvorsorgedepot?

Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr gibt der Staat 50 Cent je Euro, auf die weiteren Beiträge bis 1.800 € noch 25 Cent je Euro. Die Grundzulage kann so bis zu 540 € im Jahr erreichen. Je Kind kommt bis zu 1 € je gespartem Euro dazu, maximal 300 € pro Kind und Jahr, die volle Kinderzulage steht also schon bei 25 € Sparbeitrag im Monat zu. Wer den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus. Voraussetzung für die Zulage sind mindestens 120 € Eigenbeitrag im Jahr, mehr nicht. Den einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrag von 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, an dem bei Riester viele Zulagen anteilig gekürzt wurden, gibt es nicht mehr: Die Zulage hängt allein an dem, was Sie sparen. Was das für Sie bedeutet, zeigt der Rechner.

Bin ich ab 2027 förderberechtigt?

Förderberechtigt sind wie bisher Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamte. Neu hinzu kommen selbstständig Erwerbstätige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder freiem Beruf, sofern sie eine Steuererklärung abgeben, sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Keinen eigenen Förderanspruch haben unter anderem freiwillig gesetzlich Versicherte ohne eigenen Förderanspruch und Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Was bedeutet „unmittelbar“ und „mittelbar förderberechtigt“?

Das sind die Begriffe des Gesetzes, auf dieser Seite steht deshalb schlicht „eigener Förderanspruch“.

Unmittelbar förderberechtigt heißt: Sie haben einen eigenen Förderanspruch, weil Sie zum begünstigten Personenkreis gehören, etwa als Pflichtversicherter der gesetzlichen Rentenversicherung, als Beamtin oder künftig als Selbstständiger mit Steuererklärung.

Mittelbar förderberechtigt sind Ehegatten und eingetragene Lebenspartner einer solchen Person, die selbst keinen eigenen Anspruch haben. Sie bekommen die Zulage über den Partner, müssen dafür aber mindestens 120 € im Jahr in einen eigenen Vertrag einzahlen; die Grundzulage beträgt dann höchstens 175 €.

Gibt es beim Altersvorsorgedepot eine Beitragsgarantie?

Im Altersvorsorgedepot nicht, genau das ist der Kern der Reform: Ohne Garantie darf breiter am Kapitalmarkt angelegt werden, dafür tragen Sie das Kursrisiko selbst. Wer Sicherheit möchte, kann weiterhin ein Garantieprodukt wählen; neben der vollen Beitragserhaltung ist künftig auch eine Garantiestufe von 80 % zulässig, die höhere Renditechancen zulässt.

Was ist das Standarddepot und was kostet es?

Das Standarddepot ist ein besonders einfaches Altersvorsorgedepot, das jeder Anbieter geförderter Altersvorsorgeprodukte anbieten muss. Es hat feste Voreinstellungen: zwei Fonds, einer vorsichtiger, einer chancenreicher, und eine automatische Umschichtung in den vorsichtigeren Fonds in den Jahren vor dem Rentenbeginn. Die Effektivkosten sind gesetzlich auf höchstens 1,0 % im Jahr begrenzt.

Wann und wie wird das Altersvorsorgedepot ausgezahlt?

Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres, früher nur, wenn Sie bereits eine gesetzliche Altersrente beziehen, und spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres. Sie wählen zwischen einer lebenslangen Rente, einem befristeten Auszahlungsplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen muss, oder einer Kombination. Zu Beginn können bis zu 30 % des Kapitals auf einen Schlag entnommen werden, ohne die Förderung zu gefährden.

Wie wird die Auszahlung besteuert?

Nachgelagert: In der Ansparphase bleiben Erträge und Wertsteigerungen steuerfrei, dafür werden die Auszahlungen später mit dem persönlichen Steuersatz versteuert (§ 22 Nummer 5 EStG). Der Steuersatz im Ruhestand liegt in vielen Fällen unter dem des Erwerbslebens. Soweit Leistungen auf gefördertem Kapital beruhen, sind sie in voller Höhe steuerpflichtig, auch die Zulagen und die darauf erzielten Erträge.

Was passiert mit dem Depot, wenn ich sterbe?

Das Vermögen ist vererbbar, die Förderung nicht immer. Wird das Guthaben auf den Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners übertragen, bleibt die Förderung vollständig erhalten. Das ist der einzige Weg ohne Verluste.

Erben dagegen Kinder oder andere Personen, gilt das als schädliche Verwendung: Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert, ausgezahlt wird der verminderte Rest.

Bei einer lebenslangen Rente endet die Zahlung grundsätzlich mit dem Tod; wer das nicht möchte, kann eine Rentengarantiezeit vereinbaren. Bei einem befristeten Auszahlungsplan ist das noch nicht ausgezahlte Kapital vererbbar. Wer eine Familie zu versorgen hat, sollte das vor dem Abschluss klären, hinterher lässt sich die Auszahlungsform nicht beliebig ändern.

Komme ich vor der Rente an das Geld?

Grundsätzlich nicht ohne Preis. Wer sich das Kapital vor Beginn der Auszahlungsphase auszahlen lässt, begeht eine sogenannte schädliche Verwendung: Alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden. Was übrig bleibt, ist oft weniger, als man erwartet.

Vorgesehene Ausnahmen sind die Eigenheimrenten-Förderung, bei der das Kapital für selbst genutztes Wohneigentum eingesetzt werden darf, sowie zu Beginn der Auszahlungsphase eine Einmalauszahlung von bis zu 30 %.

Deshalb gilt: Wer befürchtet, das Geld zwischendurch zu brauchen, sollte nicht alles in die geförderte Vorsorge stecken. Ein freier, ungeförderter Sparplan daneben ist oft die klügere Aufteilung, die Förderung ist gut, aber sie ist mit einer Bindung bezahlt.

Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Selbstständige?

Für viele ja, Selbstständige mit Steuererklärung haben erstmals einen eigenen Förderanspruch und waren bei Riester weitgehend außen vor. Weil aber nur 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr gefördert werden, ersetzt das Depot bei höheren Sparraten keine Gesamtstrategie, sondern ergänzt sie, neben Basisrente und freiem Vermögensaufbau. Wichtig bleibt die Reihenfolge: Zuerst gehört die Arbeitskraft abgesichert, dann wird für das Alter aufgebaut.

Stand: 13. Juli 2026, ohne Gewähr. Die Regeln zur Auszahlungsphase und zur Vererbung gelten für Neuverträge ab 2027; für Ihren bestehenden Riester-Vertrag gelten die Bedingungen, die Sie damals unterschrieben haben.

Quellen

Bundesfinanzministerium, FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge, dort finden Sie auch die Antworten zu Vererbung, schädlicher Verwendung und Eigenheimrenten-Förderung im Wortlaut.

Ihre Frage war nicht dabei?

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Termin

Ihren Vertrag prüfen lassen, bevor 2027 anfängt.

Es gibt keinen Grund zur Eile und keinen Grund, jetzt etwas zu unterschreiben. Es gibt aber einen guten Grund, vorbereitet zu sein: Wer im Januar weiß, was sein alter Vertrag taugt, entscheidet in Ruhe.

Ich berate persönlich in Fürth, und damit für Nürnberg, Erlangen und die Region Mittelfranken, oder auf Wunsch online per Video. Ein Mensch, der Ihren Vertrag in die Hand nimmt, statt eines Formulars, das Ihre Daten einsammelt.

Rund 45 MinutenPersönlich in Fürth oder online per Video. Sie entscheiden, was Ihnen lieber ist.
Was hilfreich istIhr Riester-Vertrag, die letzte Standmitteilung und die Kostenaufstellung. Fehlt etwas, besorgen wir es gemeinsam.
Kein Abschluss, kein DruckVor 2027 gibt es ohnehin nichts zu unterschreiben. Es geht um Einordnung, nicht um Verkauf.
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